Kann eine LLC als Crowdfunding-Vehikel für ein Unternehmen dienen?

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Crowdfunding schadet dem Emittenten nicht Kappentisch. Da jedoch viele Emittenten und Anleger davon ausgehen, dass dies der Fall ist, hat die SEC Anfang des Jahres 17 CFR §270.3a-9 verabschiedet. Dadurch können Reg-CF-Emittenten ein „Crowdfunding-Vehikel“ nutzen, um Wertpapiere an Anleger auszugeben und dabei nur einen Eintrag in die Cap-Tabelle aufzunehmen.

Die Verwendung von SPVs zum Besitz von Wertpapieren ist in der Titel-II-Welt (Regel 506(c)) und in der Welt der Wertpapiere im Allgemeinen üblich. Dementsprechend gründen wir eine separate Einheit, typischerweise eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, um Wertpapiere der „Hauptgesellschaft“ zu besitzen. Tatsächlich ist bei verbrieften Immobilienfinanzierungen eine Variation der SPV-Struktur erforderlich.

Aber das ist nicht das, was die SEC mit Crowdfunding-Vehikeln in Titel III im Sinn hat. Die SEC hat eine Entität im Sinn, die ein Spiegelbild ist; man könnte sagen, ein Alter Ego des Emittenten. Zum Beispiel das Crowdfunding-Vehikel:

  • Kann keinen anderen Zweck haben als den Besitz von Wertpapieren des Emittenten;
  • Das Geschäftsjahresende muss mit dem des Emittenten identisch sein.
  • Darf sich kein Geld leihen;
  • Alle Kosten müssen nur vom Emittenten erstattet werden; Und
  • Muss „eine Eins-zu-eins-Beziehung zwischen der Anzahl, dem Nennwert, der Art und den Rechten der Wertpapiere des Crowdfunding-Emittenten, die er besitzt, und der Anzahl, dem Nennwert, dem Typ und den Rechten aufrechterhalten.“ Rechte seiner ausstehenden Wertpapiere.“

Was bedeutet diese letzte Anforderung? Für mich hört es sich so an, als ob die „Rechte“, die mit den Wertpapieren des Emittenten verbunden sind, dieselben sein müssen wie die „Rechte“, die mit den Wertpapieren des Crowdfunding-Vehikels verbunden sind.

Die mit Wertpapieren verbundenen „Rechte“ werden teilweise durch Verträge festgelegt, die wir kontrollieren können, teilweise jedoch durch staatliche Gesetze. Die Gesellschaftsgesetze variieren stark von Staat zu Staat, und selbst innerhalb eines Staates unterscheiden sich die Gesetze von Körperschaften oft stark von den Gesetzen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Dies ist beabsichtigt: Die Satzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurde so verfasst anders als die entsprechende Unternehmenssatzung. Beispielsweise gewähren die Statuten einer LLC den Mitgliedern einer LLC in der Regel weitaus größere Vertragsfreiheit, während das Gesellschaftsrecht aus historischen Gründen eine eher paternalistische Sichtweise verfolgt.

Angenommen, der Emittent eines Reg CF-Angebots ist ein Unternehmen aus Delaware. Da die SEC keine gegenteiligen Hinweise gibt, bin ich der Meinung, dass es sich bei dem Crowdfunding-Vehikel um ein Unternehmen aus Delaware und nicht um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Delaware handeln muss, damit die „Rechte“ gleich sind. Wenn der Emittent eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Wyoming ist, kann das Crowdfunding-Vehikel ebenfalls keine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Delaware sein. Wenn der Emittent eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Wyoming ist, muss das Crowdfunding-Vehikel eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Wyoming sein. Selbst dann jedoch nur, wenn die Betriebsvereinbarung des Crowdfunding-Vehikels mit der Betriebsvereinbarung des Emittenten identisch ist und den Wertpapierinhabern dieselben Rechte einräumt.

Das ist alles schön und gut, bis auf die Steuerfrage. Wenn der Emittent und das Crowdfunding-Vehikel beide C-Kapitalgesellschaften sind, unterliegen die vom Emittenten an das Crowdfunding-Vehikel gezahlten Dividenden teilweise der Doppelbesteuerung.

Vielleicht wird die SEC Leitlinien herausgeben, die sozusagen die Grenzen der „Eins-zu-eins-Beziehung“-Regel glätten. Oder vielleicht ändert der Kongress Abschnitt 243 des Internal Revenue Code, um Emittenten einen 100-prozentigen Abzug für Dividenden zu gewähren, die an ein Crowdfunding-Instrument gezahlt werden. Bis dahin sollten sich Emittenten, bei denen es sich um Kapitalgesellschaften handelt, entweder mit der Doppelbesteuerung abfinden oder auf ein Crowdfunding-Instrument verzichten, das sie ohnehin nicht benötigen.

Quelle: https://crowdfundingattorney.com/2021/07/23/can-an-llc-serve-as-a-crowdfunding-vehicle-for-a-corporation/

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