Die rechtliche Haftung von Finanzierungsportalen: Update für TruCrowd-Beschwerde

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Vor ein paar Wochen habe ich gepostet über die mögliche gesetzliche Haftung von Förderportalen. Und siehe da, am 20. September 2021 hat die SEC eine Vollstreckungsklage gegen einen Emittenten und seine Auftraggeber sowie gegen das Finanzierungsportal TruCrowd, Inc., dba Fundanna, und seinen Eigentümer Vincent Petrescu erhoben.

Hier ist ein Link zu Die Beschwerde. Nimmt man die Beschwerde für bare Münze – und die Leser sollten bedenken, dass jede Geschichte mindestens zwei Seiten hat – ist dies ein Lehrstück dafür, wie ein Förderportal mit einem fragwürdigen Emittenten ins heiße Wasser geraten kann.

Die Vorwürfe gegen den Emittenten und seine Auftraggeber sind einfach: Sie haben es versäumt, das Vorstrafenregister eines der Auftraggeber offenzulegen; sie verwendeten Investorengelder für persönliche Zwecke; Sie haben Investoren über ein angebliches Immobilienprojekt in die Irre geführt.

Interessanter für unsere Zwecke sind die Vorwürfe gegen das Förderportal und dessen Betreiber. TruCrowd und Mr. Petrescu als „Gatekeeper“ bezeichnend, behauptet die SEC unter anderem, dass:

  • TruCrowd und Mr. Petrescu erlaubten die Fortsetzung der Angebote trotz mehrerer Warnzeichen für möglichen Betrug oder andere Schäden für Investoren.
  • Herr Petrescu war an der Ausarbeitung des fehlerhaften Formulars C und der Angebotserklärung beteiligt.
  • TruCrowd und Mr. Petrescu haben es versäumt, einen „Bad Actor“-Check anzuordnen.
  • Herr Petrescu ignorierte die Warnung eines Wertpapieranwalts.

Es ist schwer, von einem großen Auftrag wegzugehen. Aber diese Durchsetzungsmaßnahme zeigt, dass man es manchmal tun muss.

Quelle: https://crowdfundingattorney.com/2021/09/20/the-legal-liability-of-funding-portals-update-for-trucrowd-complaint/

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