Erhöhte Offenlegung von Aktienrückkäufen durch SEC angenommen | Börsengang, was dann?

Erhöhte Offenlegung von Aktienrückkäufen durch SEC angenommen | Börsengang, was dann?

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Die zentralen Thesen:

  • Die SEC hat endgültige Regeln verabschiedet, die darauf abzielen, die Offenlegung im Zusammenhang mit Aktienrückkaufprogrammen zu modernisieren und zu verbessern. Die erweiterte Offenlegung verlangt von inländischen Emittenten Folgendes:
    • Offenlegung aggregierter täglicher quantitativer Rückkaufdaten auf vierteljährlicher Basis;
    • Geben Sie an, ob bestimmte Direktoren oder leitende Angestellte innerhalb von vier Geschäftstagen nach der öffentlichen Ankündigung des Rückkaufplans eines Emittenten mit den betreffenden Wertpapieren gehandelt haben;
    • Machen Sie ausführliche Angaben zu (i) den Zielen oder Gründen des Emittenten für seine Aktienrückkäufe und (ii) allen Richtlinien und Verfahren im Zusammenhang mit Käufen und Verkäufen der Wertpapiere des Emittenten; Und
    • Geben Sie vierteljährlich Auskunft über Handelspläne, die die positiven Verteidigungsbedingungen von Regel 10b5-1(c) erfüllen sollen.

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Die US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) hat beschlossen endgültige Regeln die darauf abzielen, die Offenlegung im Zusammenhang mit Aktienrückkaufprogrammen zu modernisieren und zu verbessern. Die Regeln gelten für alle inländischen Emittenten, börsennotierten geschlossenen Fonds und ausländischen privaten Emittenten (FPIs).

Die erweiterte Offenlegung verlangt von inländischen Emittenten Folgendes:

  • Offenlegung aggregierter täglicher quantitativer Rückkaufdaten vierteljährlich in einer Anlage zu ihrem Formular 10-Q und Formular 10-K (für das vierte Geschäftsquartal eines Emittenten);
  • Aktivieren Sie ein Kästchen, das angibt, ob bestimmte Direktoren oder leitende Angestellte innerhalb von vier Geschäftstagen vor oder nach der öffentlichen Ankündigung des Rückkaufplans oder -programms eines Emittenten (oder einer Erhöhung eines bestehenden Programms) mit den betreffenden Wertpapieren gehandelt haben.
  • Machen Sie ausführliche Angaben zu (i) den Zielen oder Gründen des Emittenten für seine Aktienrückkäufe und dem Verfahren oder den Kriterien, die zur Bestimmung der Höhe der Rückkäufe verwendet werden, und (ii) allen Richtlinien und Verfahren im Zusammenhang mit Käufen und Verkäufen der Wertpapiere des Emittenten während eines Rückkaufprogramms seine leitenden Angestellten und Direktoren, einschließlich etwaiger Beschränkungen solcher Transaktionen; Und
  • Geben Sie vierteljährlich Auskunft über die Annahme oder Beendigung von Handelsplänen eines Emittenten, die darauf abzielen, die positiven Verteidigungsbedingungen von Regel 10b5-1(c) zu erfüllen.

Offenlegung quantitativer Rückkäufe

Artikel 601 der Verordnung SK wurde geändert, um eine neue Anlage 26 zu Formular 10-Q und Formular 10-K hinzuzufügen, die eine tabellarische Offenlegung der Rückkaufaktivitäten im Quartal auf täglicher Basis erfordert und Folgendes umfassen wird:

  • Durchschnittlicher gezahlter Preis pro Aktie;
  • Gesamtzahl der erworbenen Aktien, einschließlich der Gesamtzahl der im Rahmen eines öffentlich angekündigten Plans erworbenen Aktien;
  • Gesamte maximale Anzahl an Aktien (oder ungefährer Dollarwert), die im Rahmen eines öffentlich angekündigten Plans noch erworben werden dürfen;
  • Gesamtzahl der auf dem freien Markt erworbenen Aktien; Und
  • Gesamtzahl der gekauften Aktien, die sich für den Safe Harbor nach Regel 10b-18 qualifizieren sollen; Und
  • Gesamtzahl der erworbenen Aktien, die die positiven Verteidigungsbedingungen von Regel 10b5-1(c) erfüllen sollen.

Emittenten müssen außerdem angeben, ob einer ihrer Direktoren und Abschnitt 16-Beamten (für inländische Unternehmensemittenten und börsennotierte geschlossene Fonds) oder Direktoren oder Führungskräfte, die gemäß Punkt 1 von Formular 20-F identifiziert werden würden (für FPIs, (ungeachtet der Einreichung auf den Formularen, die ausschließlich FPIs zur Verfügung stehen, oder auf den inländischen Formularen) erworbene oder verkaufte Anteile oder andere Anteile der Klasse der Beteiligungspapiere des Emittenten, die gemäß Abschnitt 12 des Exchange Act registriert sind und Gegenstand eines öffentlich angekündigten Rückkaufplans sind oder Programm innerhalb von vier Geschäftstagen vor oder nach der Ankündigung eines solchen Rückkaufplans oder -programms durch den Emittenten oder der Ankündigung einer Erhöhung eines bestehenden Aktienrückkaufplans oder -programms durch Ankreuzen eines Kästchens vor der tabellarischen Offenlegung der Käufe von Aktienwerten durch den Emittenten.

Gelistete geschlossene Fonds werden die Rückkaufdaten in ihre Jahres- und Halbjahresberichte auf Formular N-CSR aufnehmen. FPIs, die über die FPI-Formulare berichten, legen die Daten in einem neuen Formular F SR offen, das innerhalb von 45 Tagen nach dem Ende des Geschäftsquartals eines FPI eingereicht werden muss.

Die gemäß den endgültigen Änderungen erforderlichen täglichen quantitativen Rückkaufdaten werden wie in Formular 10-Q, Formular 10-K, Formular N-CSR und Formular F-SR eingereicht behandelt (nicht wie ursprünglich vorgeschlagen bereitgestellt).

Narrative Offenlegung

Durch die Änderungen werden die aktuellen Anforderungen in Artikel 703 der Verordnung SK, Formular 20-F und Formular N-CSR zur Offenlegung monatlicher Rückkaufdaten in regelmäßigen Berichten beseitigt. Stattdessen verlangen die endgültigen Änderungen von einem Emittenten, eine ausführliche Offenlegung von Folgendem vorzunehmen:

  • Die Ziele oder Gründe für seine Aktienrückkäufe und der Prozess oder die Kriterien zur Bestimmung der Höhe der Rückkäufe; Und
  • Alle Richtlinien und Verfahren im Zusammenhang mit Käufen und Verkäufen der Wertpapiere des Emittenten während eines Rückkaufprogramms durch seine leitenden Angestellten und Direktoren, einschließlich etwaiger Beschränkungen solcher Transaktionen.

Darüber hinaus erfordern die endgültigen Änderungen die Offenlegung der Anzahl der Aktien, die nicht im Rahmen eines öffentlich angekündigten Plans erworben wurden, sowie der Art der Transaktion (z. B. ob die Käufe im Rahmen von Transaktionen auf dem offenen Markt oder Übernahmeangeboten zur Erfüllung der Verpflichtungen des Emittenten erfolgten). bei Ausübung ausstehender Put-Optionen des Emittenten oder bei anderen Transaktionen) und bestimmte Offenlegungen für öffentlich angekündigte Rückkaufpläne, darunter:

  • Das Datum, an dem jeder Plan oder jedes Programm angekündigt wurde;
  • Der genehmigte Dollarbetrag (oder Aktienbetrag);
  • Das Ablaufdatum (falls vorhanden) jedes Plans;
  • Jeder Plan, der während des in der Tabelle abgedeckten Zeitraums abgelaufen ist; Und
  • Jeder Plan oder jedes Programm, das der Emittent vor Ablauf beenden möchte oder bei dem der Emittent nicht beabsichtigt, weitere Käufe zu tätigen.

Offenlegung des 10b5-1-Plans des Emittenten

Der neue Punkt 408(d) erfordert eine vierteljährliche Offenlegung in regelmäßigen Berichten auf den Formularen 10-Q und 10-K (für das vierte Geschäftsquartal des Emittenten) über die Annahme und Beendigung von Plänen gemäß Regel 10b5-1 durch einen Emittenten.

Emittenten müssen außerdem eine Beschreibung der wesentlichen Bedingungen des Plans vorlegen (mit Ausnahme der Bedingungen in Bezug auf den Preis, zu dem die Partei, die die jeweilige Handelsvereinbarung ausführt, zum Handel berechtigt ist), wie zum Beispiel:

  • Das Datum, an dem der Registrant die Handelsvereinbarung nach Regel 10b5-1 angenommen oder beendet hat;
  • Die Dauer der Handelsvereinbarung nach Regel 10b5-1; Und
  • Die Gesamtzahl der Wertpapiere, die gemäß der Handelsvereinbarung nach Regel 10b5-1 gekauft oder verkauft werden sollen.

Wenn die gemäß Punkt 703 bereitgestellte Offenlegung eine Offenlegung enthält, die die Anforderungen von Punkt 408(d)(1) erfüllen würde, erfüllt ein Querverweis auf diese Offenlegung die Anforderungen von Punkt 408(d)(1).

Emittenten müssen die gemäß den Artikeln 601 und 703 der Verordnung SK, Artikel 16E des Formulars 20-F, Artikel 14 des Formulars N-CSR und Formular F-SR offengelegten Informationen in einer strukturierten, maschinenlesbaren Datensprache kennzeichnen. mit Detailkennzeichnung, die für die quantitativen Beträge erforderlich ist, die in den erforderlichen tabellarischen Offenlegungen offengelegt werden, und Blocktextkennzeichnung und Detailkennzeichnung der erforderlichen narrativen und quantitativen Informationen.

Konformitätstermine

Inländische Emittenten müssen die neuen Offenlegungs- und Kennzeichnungsanforderungen in ihren regelmäßigen Berichten auf den Formularen 10-Q und 10-K (für ihr viertes Geschäftsquartal) einhalten, beginnend mit der ersten Einreichung, die das erste vollständige Geschäftsquartal abdeckt, das am oder beginnt nach dem 1. Oktober 2023.

FPIs, die die FPI-Formulare einreichen, müssen die neuen Offenlegungs- und Kennzeichnungsanforderungen im neuen Formular F-SR erfüllen, beginnend mit dem Formular F-SR, das das erste vollständige Geschäftsquartal abdeckt, das am oder nach dem 1. April 2024 beginnt Die in Punkt 20E dieses Formulars erforderliche Offenlegung von Beschreibungen auf Formblatt 16-F, die sich auf die Einreichungen auf Formblatt F-SR beziehen, und die zugehörigen Kennzeichnungsanforderungen sind ab dem ersten Formblatt 20-F erforderlich, das nach dem ersten Formblatt F-SR eingereicht wird wurde eingereicht. Gelistete geschlossene Fonds müssen die neuen Offenlegungs- und Kennzeichnungsanforderungen in ihren regelmäßigen Exchange Act-Berichten erfüllen, beginnend mit dem Formular N-CSR, das den ersten Sechsmonatszeitraum abdeckt, der am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnt.

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