Die zentralen Thesen:
- Die Climate and ESG (Environmental, Social, and Governance) Task Force der US Securities and Exchange Commission (SEC) hat ihre ersten beiden Durchsetzungsklagen wegen angeblich irreführender ESG-bezogener Offenlegungen durch eine Aktiengesellschaft bzw. einen Anlageberater eingereicht.
- Die Maßnahmen spiegeln den engen und anhaltenden Fokus auf ESG durch die SEC-Division of Enforcement (Enforcement) wider; Weitere solcher Aktionen werden so gut wie sicher folgen.
- Diese Fälle unterstreichen auch, wie wichtig es für Emittenten und Berater ist, das Risiko von ESG-bezogenen Offenlegungsverstößen durch robuste interne Kontrollen und eine sorgfältige Überprüfung öffentlicher Äußerungen über ESG-Auswirkungen und Investitionen zu mindern.
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Das Gründung der Climate and ESG Task Force der SEC Enforcement letztes Jahr bestätigte, dass ESG zu einer der obersten Durchsetzungsprioritäten der Agentur geworden war, und signalisierte, dass ein Anstieg der Ermittlungen und Durchsetzungsmaßnahmen gegen Aktiengesellschaften und Anlageberater folgen würde. Diese Erwartungen wurden durch die ersten beiden Durchsetzungsmaßnahmen der Task Force gegen eine Aktiengesellschaft bzw. einen Anlageberater bestätigt. Durch diese Maßnahmen hat die SEC ferner klargestellt, dass sie Emittenten und Berater verfolgen wird, die ihrer Ansicht nach „Greenwashing“ betrieben oder anderweitig ungenau ESG-bezogene Informationen über ihre Geschäftstätigkeit oder Anlagepraktiken dargestellt haben.
Angebliche falsche Darstellung von ESG-Risiken durch den Emittenten
Am 28. April 2022 hat die SEC beauftragte das brasilianische Bergbau- und Metallunternehmen Vale SA mit angeblich irreführenden Behauptungen über die Sicherheit seiner Dämme vor dem Einsturz seines Brumadinho-Staudamms im brasilianischen Bundesstaat Minas Gerais im Januar 2019 Beschwerde der SEC, eingereicht beim US-Bezirksgericht für den östlichen Bezirk von New York, tötete der Einsturz 270 Menschen und setzte 12 Millionen Kubiktonnen Giftmüll frei, was irreversible Umweltschäden am Paraopeba-Fluss der Region verursachte. Von besonderer Bedeutung ist, dass die Klage nicht auf falschen Darstellungen in Bezug auf die ESG-Richtlinien oder -Praktiken von Vale basiert, sondern im weiteren Sinne auf mutmaßlich irreführenden Aussagen über seine Sicherheitspraktiken und -standards, die ökologische und soziale Risiken verschleiern.
Der Beschwerde zufolge versagte der Brumadinho-Damm des Unternehmens infolge von Verflüssigung, einem Phänomen, bei dem sich Abfallablagerungen ansammeln und den Damm sättigen, wodurch das Risiko eines strukturellen Versagens und Einsturzes dramatisch erhöht wird. Vale war sich angeblich der Risiken für den Brumadinho-Staudamm durch Verflüssigung nach einem ähnlichen Dammeinsturz im Jahr 2015 bewusst, und bereits 2003 war der Brumadinho-Staudamm „gefährlich zerbrechlich“ mit einem „erheblichen Verflüssigungsrisiko“.
Die SEC behauptet weiter, dass das Unternehmen „wissentlich oder leichtsinnig die Erkenntnisse seiner eigenen beauftragten Experten unterdrückt“ und sich an einem „Muster betrügerischer Handlungen beteiligt hat, die darauf abzielen, die geltenden regulatorischen Anforderungen in Bezug auf die Dammsicherheit zu umgehen“. Insbesondere wird in der Beschwerde behauptet, dass das Unternehmen zwischen 2016 und 2018 zahlreiche irreführende Stabilitätserklärungen von Wirtschaftsprüfern erhalten habe, die mit der Berichterstattung über die strukturelle Integrität des Damms beauftragt waren, von denen es wusste, dass sie nicht den internationalen Sicherheitsstandards entsprachen, und „Hinterzimmergeschäfte“ beendete und „Erpressung“ einsetzte. die Einhaltung seiner Forderungen nach Berichten, die sich positiv auf die Betriebssicherheit des Damms auswirken, zu fördern oder zu erzwingen.
Im gleichen Zeitraum machte Vale angeblich eine Reihe falscher Angaben gegenüber Investoren in Bezug auf die Dammsicherheit. Beispielsweise behauptete das Unternehmen in einer Investorenpräsentation vom Oktober 2016 unter anderem angeblich, dass seine Staudämme im Jahr 2016 geprüft worden seien, um das Potenzial für Verflüssigung mit einem „rigorosen“ Verfahren zu untersuchen; dass der Prüfungsprozess bei der Modellierung für die Verflüssigung „konservativ“ war; und dass die Präsentation eine „strenge Überprüfung bestehender technischer Studien [.]“ widerspiegelte. Tatsächlich behauptet die SEC, ein separater Verflüssigungsexperte habe dem Wirtschaftsprüfer und dem Unternehmen mitgeteilt, dass die relevanten Labordaten nicht zuverlässig genug seien, um für die Sicherheit verwendet zu werden Auswertung.
In ähnlicher Weise enthielten die SEC-Formulare 2016-K und 6-F von Vale aus dem Jahr 20 angeblich im Wesentlichen falsche und irreführende Aussagen, einschließlich Darstellungen, dass das Unternehmen „außerordentliche Audits“ zur Stabilität seiner Dämme durchgeführt habe und dass „keine Anomalien festgestellt wurden“, obwohl die Das Unternehmen und sein Wirtschaftsprüfer hatten durch eine Prüfung erfahren, dass sich der Brumadinho-Staudamm in einem prekären Zustand befand, und die Unternehmensleitung hatte beschlossen, den Betrieb aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Verflüssigung einzustellen.
Darüber hinaus behauptet die SEC, dass Vale-Führungskräfte in Nachhaltigkeitsberichten falsche Aussagen gemacht haben, in denen angeblich behauptet wurde, dass nach einem Zyklus von Dammprüfungen „100 % der geprüften Bauwerke in einem stabilen physischen und hydraulischen Zustand befunden wurden“ und so weiter Vale hielt sich an „gute und strengste internationale Praktiken“ und hielt „rigoros“ und „strikt“ die gesetzlichen Anforderungen ein.
Angebliche falsche Darstellung der ESG-Anlagepraktiken durch den Berater
Die Task Force verfolgte die Vale-Aktion mit a erledigtes Verwaltungsverfahren, eingereicht am 23. Mai 2022 gegen BNY Mellon Investment Adviser (BNYMIA) wegen angeblicher Falschangaben und Auslassungen über die Verwendung von ESG-Überlegungen bei der Auswahl von Anlagen für bestimmte von BNYMIA beratene Investmentfonds. BNYMIA erklärte sich bereit, eine Strafe in Höhe von 1.5 Millionen US-Dollar zu zahlen, um die Klage beizulegen.
Nach Angaben des Bestellung, der mit BNYMIA verbundene Unterberater der Fonds, unterhielt ein „Responsible Investment Team“, das ESG-Qualitätsprüfungen für Aktien und Unternehmensanleihen erstellte. Bei bestimmten Investmentfonds, die der Unterberater beriet, verlangte der Unterberater vom Team die Durchführung einer eigenen ESG-„Qualitätsprüfung“ für alle Anlagen, die die Identifizierung der ESG-Risiken und -Chancen potenzieller Anlagen und die Zuweisung einer numerischen ESG-Qualitätsprüfung umfasste Punktzahl für die überprüften Investitionen. Für andere Fonds, einschließlich der in diesem Fall in Frage stehenden Fonds, konnte der Unterberater angeblich Anlagen auswählen, die nicht der ESG-Prüfung unterzogen wurden, und tat dies auch.
Die SEC stellte fest, dass BNYMIA zwischen Juli 2018 und September 2021 gegenüber den Anlegern in den Fondsprospekten und den Vorständen der Fonds ungenau dargestellt hatte, dass der Unterberater im Rahmen des Investment-Research-Prozesses für alle Anlagen firmeneigene ESG-Prüfungen durchgeführt habe. Der Beschluss stellte auch fest, dass BNYMIA in schriftlichen Antworten auf Angebotsanfragen (RFPs) von anderen Investmentfirmen, die eine Investition in die Fonds erwogen, ähnliche Erklärungen abgab.
Insbesondere soll BNYMIA im Abschnitt „Ziel und Ansatz“ seiner Fondsprospekte angeblich vertreten haben, dass der Unterberater einen „gut etablierten Ansatz für verantwortungsbewusstes Investieren“ habe, einschließlich der „Erkennung und Berücksichtigung der [ESG]-Risiken, -Chancen und -Probleme durchgängig der Forschungsprozess über [. . .] proprietäre Qualitätsprüfungen, um sicherzustellen, dass alle wesentlichen ESG-Probleme berücksichtigt werden.“ In den Prospekten hieß es angeblich auch, dass dieser Ansatz für die Fonds „in den Anlageprozess [integriert]“ sei.
Die SEC stellte jedoch fest, dass von 185 Anlagen des fraglichen Fonds 67 zum Zeitpunkt der Anlage keinen ESG-Qualitätsprüfungswert hatten, was etwa 25 % des Nettovermögens des Fonds zum Zeitpunkt der Erklärung ausmachte . Die SEC stellte daher fest, dass ein „vernünftiger Anleger“, der die Prospekte liest, fälschlicherweise zu dem Schluss kommen könnte, dass alle Portfoliopositionen im Fonds einer ESG-Qualitätsprüfung unterzogen wurden.
Darüber hinaus stellte die SEC fest, dass die RFP-Antworten von BNYMIA an andere Unternehmen, die die Fonds in Betracht ziehen, den Researchprozess des Unterberaters beschrieben, einschließlich der Durchführung von ESG-Qualitätsprüfungen, und erklärte, dass der Unterberater eine ESG-Qualitätsprüfung für jedes von ihm empfohlene Wertpapier durchgeführt habe Analysten des Unterberaters. In einer Ausschreibungsantwort heißt es beispielsweise, dass „ESG-Überlegungen in jeder Phase des Anlageprozesses berücksichtigt werden“ und dass „jedes Wertpapier, das von unseren globalen Branchenanalysten für eine Anlage in Betracht gezogen wird, vor der Anlage einer ESG-Qualitätsprüfung unterzogen werden muss ein Mitglied [des Teams für verantwortungsbewusstes Investieren].“
Schließlich stellte die SEC fest, dass es BNYMIA an schriftlichen Richtlinien und Verfahren mangelte, die angemessen darauf ausgelegt waren, ungenaue oder im Wesentlichen unvollständige Aussagen in Prospekten, RFP-Antworten oder gegenüber den Vorständen der Fonds über die Verwendung von ESG-Qualitätsprüfungen durch den Unterberater zu verhindern. Es stellte ferner fest, dass den Compliance-Mitarbeitern von BNYMIA vor Mitte März 2020 nicht bekannt war, dass nicht für alle Investitionen der Fonds Qualitätsprüfungen durchgeführt wurden.
Die Kommission klagte BNYMIA wegen fahrlässiger Verstöße gegen die Betrugsbekämpfungsbestimmungen des Investment Advisers Act von 1940 und des Versäumnisses an, angemessene schriftliche Richtlinien und Verfahren gemäß dem Advisers Act zu haben. Es klagte BNYMIA auch wegen Nicht-Wissenschaftler-Verstößen gegen Abschnitt 34(b) des Investment Company Act von 1940 an, der unwahre Angaben wesentlicher Tatsachen und irreführende Auslassungen in Registrierungserklärungen oder anderen gemäß dem Company Act eingereichten Dokumenten verbietet.
Auswirkungen für Emittenten und Berater
Diese Klagen sind sehr wahrscheinlich nur die ersten einer Reihe von ESG-bezogenen Offenlegungsfällen, die noch kommen werden. Mit der Zuweisung personeller und finanzieller Ressourcen an die Klima- und ESG-Taskforce im vergangenen Jahr hat die Durchsetzung ein starkes Signal gesendet, dass sie weit verbreitete Verstöße durch Emittenten und Berater wahrnimmt und dass Durchsetzungsmaßnahmen folgen werden. (In der Tat, Berichten zufolge die Durchsetzung hat nachgeforscht die Vermögensverwaltungsabteilungen von Goldman Sachs und parallel zum Justizministerium der Deutschen Bank im Zusammenhang mit ihren ESG-Offenlegungen.) Angesichts der Tatsache, dass die Task Force seit weniger als 16 Monaten tätig ist und die SEC-Untersuchungen dazu tendieren dauern im Durchschnitt etwa zwei Jahre, erwarten wir eine steigende Zahl von Ermittlungen und Durchsetzungsmaßnahmen, da die Task Force weiter ansteigt.
Darüber hinaus hat die SEC kürzlich wichtige neue Regeln für vorgeschlagen Emittenten in Bezug auf klimabezogene Angaben und Anlageberater und Investmentgesellschaften, die die Offenlegung ihrer ESG-Anlagepraktiken regeln. Wenn sie angenommen werden, würden diese Regeln der Durchsetzung eine Reihe zusätzlicher Verstöße bieten, mit denen diese Unternehmen angeklagt werden können.
Angesichts dieser Entwicklungen sollten Emittenten und Berater wachsam sein und eine verstärkte Prüfung ihrer ESG-bezogenen Offenlegungen durch die SEC erwarten. Emittenten sollten nicht davon ausgehen, dass Verstöße gegen die Offenlegung das Ausmaß der Ungeheuerlichkeit der im Vale-Verfahren behaupteten erreichen müssen, um die Aufmerksamkeit der Vollstreckung zu erregen. Vielmehr sollten sie damit rechnen, dass die SEC auf alle öffentlichen Äußerungen abzielt, die sie als Verschleierung oder Herabsetzung von Umwelt-, Sozial- oder Governance-Risiken aus ihrer Geschäftstätigkeit auslegt, und sicherstellen, dass ihre internen Kontrollen darauf ausgelegt sind, sicherzustellen, dass diese Risiken genau offengelegt werden ihre Kontrollen funktionieren effektiv. Berater sollten ebenfalls auf ihre Offenlegungskontrollen achten und bestätigen, dass die Informationen, die sie aktuellen und potenziellen Anlegern über ihre ESG-Anlagepraktiken zur Verfügung stellen, in Bezug auf jeden Fonds, auf den sich die Informationen beziehen, korrekt sind.
Wir werden weiterhin Updates zum sich entwickelnden ESG-Fokus der SEC bereitstellen.
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