SVB-Schließung: Überlegungen zur Offenlegung von Aktiengesellschaften

SVB-Schließung: Überlegungen zur Offenlegung von Aktiengesellschaften

Quellknoten: 2015798

Die zentralen Thesen:

  • Seit Freitag, dem 10. März 2023, haben mehr als 300 börsennotierte Unternehmen aktuelle Berichte auf Formular 8-K bezüglich der Schließung der Silicon Valley Bank („SVB“) eingereicht.
  • Die Unternehmensoffenlegung in diesen 8-Ks lässt sich im Wesentlichen in vier Kategorien einteilen: (i) keine Geschäftsbeziehung mit SVB; (ii) minimale Geschäftsbeziehung mit SVB und minimales Einlagenrisiko; (iii) bedeutende Geschäftsbeziehung mit SVB mit einem gewissen Einlagen-/Kreditrisiko, das voraussichtlich nicht wesentlich ist; und (iv) bedeutende Geschäftsbeziehung mit SVB mit voraussichtlich erheblichem Einlagen-/Kreditrisiko.
  • Während ein Großteil der unmittelbaren Krise abgeklungen zu sein scheint, sollten börsennotierte Unternehmen in den kommenden Tagen die aktuellen und potenziellen zukünftigen Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit der SVB-Konkursverwaltung berücksichtigen.

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Seit Freitag, dem 10. März 2023, haben mehr als 300 börsennotierte Unternehmen aktuelle Berichte auf Formular 8-K bezüglich der Schließung der Silicon Valley Bank („SVB“) eingereicht. Die Unternehmensoffenlegung in diesen 8-Ks lässt sich im Wesentlichen in vier Kategorien einteilen: (i) keine Geschäftsbeziehung mit SVB; (ii) minimale Geschäftsbeziehung mit SVB und minimales Einlagenrisiko; (iii) bedeutende Geschäftsbeziehung mit SVB mit einem gewissen Einlagen-/Kreditrisiko, das voraussichtlich nicht wesentlich ist; und (iv) bedeutende Geschäftsbeziehung mit SVB mit voraussichtlich erheblichem Einlagen-/Kreditrisiko. Die überwältigende Mehrheit der Einreichungen fällt in die ersten beiden Kategorien, und einige Unternehmen haben zuvor eingereichte 8-Ks geändert, um den uneingeschränkten Zugriff auf eingezahlte Gelder nach der Verabschiedung von Notfallmaßnahmen durch das Finanzministerium, die Federal Reserve und die FDIC zu melden.

Während ein Großteil der unmittelbaren Krise abgeklungen zu sein scheint, sollten börsennotierte Unternehmen in den kommenden Tagen die aktuellen und potenziellen zukünftigen Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit der SVB-Konkursverwaltung berücksichtigen. Zu den zu berücksichtigenden Bereichen gehören:

  • Die potenzielle Notwendigkeit oder Erwünschtheit einer freiwilligen (Punkt 7.01) Form 8-K-Offenlegung in Bezug auf laufende Risiken im Zusammenhang mit SVB-Konten, um Gespräche mit Aktionären und Analysten zu erleichtern, ohne gegen selektive Offenlegungsregeln zu verstoßen.
    • Unternehmen sollten Schwerpunktbereiche identifizieren, wie z. B. die Verfügbarkeit von Mitteln im Rahmen bestehender Kreditfazilitäten, bei denen die SVB ein Kreditgeber ist, und bestimmen, was für die Zwecke der Verordnung FD wesentlich ist.
  • Auslösende Ereignisse, die Formular-8-K-Einreichungen im Zusammenhang mit bestehenden Kreditfazilitäten und Kreditdokumenten erfordern, wie z. B.:
    • potenzielle Ausfälle, die sich aus der Überweisung von Geldern von SVB-Konten ergeben, die ein Item 2.03 Form 8-K auslösen könnten
    • Kündigung von SVB-Vereinbarungen, die ein Item 1.02 Form 8-K auslösen könnten
    • Entfernung oder Ersetzung von SVB als Kreditgeber im Rahmen einer Kreditfazilität oder eines Darlehensvertrags, der einen Punkt 1.01 Formular 8-K auslösen könnte
  • Für Unternehmen, die ihre Jahresberichte noch nicht auf Formular 10-K eingereicht haben, prüfen Sie, ob zusätzliche Risikofaktoren gerechtfertigt sind, und überprüfen und aktualisieren Sie MD&A, um alle Aktualisierungen des Liquiditätsabschnitts widerzuspiegeln. Unternehmen mit längeren Fristen bis zu ihrem nächsten periodischen Bericht können einen abwartenden Ansatz verfolgen, um die Auswirkungen zu beurteilen und die Notwendigkeit zu vermeiden, frühere Offenlegungen zu korrigieren oder zu ergänzen.
  • Für Unternehmen, die an registrierten Angeboten beteiligt sind oder voraussichtlich teilnehmen werden (oder Geldautomaten oder andere laufende Angebote haben), überlegen Sie, welche Offenlegung eingereicht und in wirksame Registrierungserklärungen aufgenommen werden muss, um die Offenlegung des Unternehmens zu aktualisieren, einschließlich ihrer Cash-Management-Praktiken .

Wir werden weiterhin Updates zu unseren bereitstellen SVB-Entwicklungen Ressourcenseite. Sollten Sie Hilfe bei den oben genannten Fragen benötigen oder Hilfe in Bezug auf Ihre spezifische Situation wünschen, wenden Sie sich bitte an ein Mitglied des Kapitalmarktteams von Foley Hoag.

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