US-Aufsichtsbehörden warnen Banken vor Krypto-Exposure-Risiken

US-Aufsichtsbehörden warnen Banken vor Krypto-Exposure-Risiken

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Die US-Aufsichtsbehörden haben die Banken gewarnt, sich vor den Risiken zu hüten, die ein Engagement im Krypto-Asset-Sektor nach der Implosion der Krypto-Börse FTX und der erhöhten Volatilität des Marktes mit sich bringt.

Die Federal Reserve, die Federal Deposit Insurance Corp (FDIC) und das Office of the Comptroller of the Currency sagen, dass sie ihre Aufsicht über Banken mit Geschäftsinteressen an Kryptoanlagen verstärken und alle Vorschläge von Banken, sich angesichts der Befürchtungen mit dem Kryptosektor zu beschäftigen, sorgfältig prüfen von Ansteckungsrisiken.

Banken, die in öffentlichen, dezentralisierten Netzwerken gespeicherte Krypto-Token ausgeben oder halten, verstoßen „sehr wahrscheinlich“ gegen sichere und solide Bankpraktiken, fügten die Aufsichtsbehörden hinzu.

In einer Erklärung sagen die Agenturen: „Angesichts der erheblichen Risiken, die durch das jüngste Scheitern mehrerer großer Krypto-Asset-Unternehmen aufgezeigt wurden, verfolgen die Agenturen weiterhin einen vorsichtigen und vorsichtigen Ansatz in Bezug auf aktuelle oder geplante Aktivitäten und Risiken im Zusammenhang mit Krypto-Assets Bankenorganisation.“

Im Dezember sagte das New Yorker Finanzministerium (DFS), dass Banken es mindestens 90 Tage vor Beginn der Aktivität über Pläne für virtuelle Währungen informieren müssen. Die Regeln gelten auch dann, wenn ein Teil dieser Aktivitäten von einem Dritten durchgeführt werden soll.

Der Gesetzgeber hebt Risiken durch Betrug und Betrug, hohe Volatilität, Rechtsunsicherheiten und ungenaue oder irreführende Darstellungen und Offenlegungen von Krypto-Asset-Unternehmen hervor.

Die Erklärung fährt fort: „Die Agenturen prüfen weiterhin, ob oder wie aktuelle und geplante Krypto-Asset-bezogene Aktivitäten von Bankorganisationen auf sichere und solide, rechtlich zulässige und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften durchgeführt werden können, einschließlich die zum Schutz der Verbraucher bestimmt sind.“

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