SEC verabschiedet endgültige Regeln zur Verbesserung der Offenlegung und zur Bereitstellung zusätzlichen Anlegerschutzes im Zusammenhang mit SPACs | SPAC-Feed

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Fast zwei Jahre nach dem ersten Vorschlag neue Regeln im Zusammenhang mit Zweckgesellschaften (Spacs), die US Securities and Exchange Commission (Sek.) hat endgültige Regeln verabschiedet, die darauf abzielen, den Anlegerschutz bei Börsengängen von SPACs und in Folgeangeboten zu verbessern de-spac Transaktionen. Die endgültigen Regeln erfordern neue erweiterte Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit SPACs und beinhalten neue Verfahrensschutzmaßnahmen bei De-SPAC-Transaktionen. Die SEC lieferte außerdem Leitlinien zum Underwriter-Status bei De-SPAC-Transaktionen und eine Analyse des potenziellen Status eines SPAC als Investmentgesellschaft gemäß dem Investment Company Act.

Quelle: SEC verabschiedet endgültige Regeln zur Verbesserung der Offenlegung und zur Bereitstellung zusätzlicher Anlegerschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit SPACs

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