FCC-Vorschlag zur Überarbeitung der Datenschutzverletzungsdefinition für Telekommunikationsanbieter

Quellknoten: 2004201

Die Federal Communications Commission (FCC) hat kürzlich eine Überarbeitung der Definition einer Datenschutzverletzung für Telekommunikationsanbieter vorgeschlagen. Dieser Vorschlag soll für mehr Klarheit und Konsistenz bei der Art und Weise sorgen, wie Telekommunikationsanbieter Datenschutzverletzungen melden und darauf reagieren.

Die aktuelle Definition einer Datenschutzverletzung basiert auf der Definition der Federal Trade Commission (FTC), die besagt, dass eine Datenschutzverletzung eine „unautorisierte Erfassung sensibler Informationen“ ist. Die von der FCC vorgeschlagene Überarbeitung würde diese Definition erweitern, um jeden „unberechtigten Zugriff, jede unbefugte Nutzung oder Offenlegung von kundeneigenen Netzwerkinformationen (CPNI)“ einzubeziehen. Unter CPNI versteht man alle Informationen, die ein Telekommunikationsanbieter im Zuge der Erbringung von Dienstleistungen von Kunden erhält.

Gemäß der vorgeschlagenen Überarbeitung wären Telekommunikationsanbieter verpflichtet, der FCC jede Datenschutzverletzung im Zusammenhang mit CPNI innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung der Verletzung zu melden. Die FCC würde dann den Verstoß untersuchen und feststellen, ob Korrekturmaßnahmen erforderlich sind. Die vorgeschlagene Überarbeitung sieht außerdem vor, dass Telekommunikationsanbieter betroffene Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Entdeckung des Verstoßes über jede Datenschutzverletzung informieren müssen.

Die vorgeschlagene Überarbeitung soll für mehr Klarheit und Konsistenz bei der Art und Weise sorgen, wie Telekommunikationsanbieter Datenschutzverletzungen melden und darauf reagieren. Durch die Ausweitung der Definition einer Datenschutzverletzung auf CPNI hofft die FCC sicherzustellen, dass Telekommunikationsanbieter geeignete Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten ergreifen. Darüber hinaus tragen die vorgeschlagenen Meldepflichten dazu bei, dass betroffene Kunden rechtzeitig benachrichtigt werden.

Die FCC sucht derzeit nach einer öffentlichen Stellungnahme zu der vorgeschlagenen Überarbeitung. Im Falle einer Genehmigung würde die überarbeitete Definition einer Datenschutzverletzung für alle Telekommunikationsanbieter gelten, einschließlich Mobilfunk-, Festnetz-, Kabel-, Satelliten- und VoIP-Anbieter. Es wird erwartet, dass die FCC in den kommenden Monaten eine endgültige Entscheidung über die vorgeschlagene Überarbeitung treffen wird.

Zeitstempel:

Mehr von Cybersicherheit / Web3