Australien: Die Lizenzierung kommt in die Kryptoindustrie

Australien: Die Lizenzierung kommt in die Kryptoindustrie

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By Daniel Ritter und Kithmin Ranamukhaarachchi

Gestern hat die australische Bundesregierung ihr Vorschlagspapier zur Regulierung der Kryptoindustrie (Papier) veröffentlicht. Die Regierung schlägt vor, Börsen, Depotbanken und andere Dienstleister für digitale Vermögenswerte im Rahmen des australischen Lizenzsystems für Finanzdienstleistungen (AFS) zu regulieren.

Es wird das AFS-Lizenzsystem vorgeschlagen und nicht eine maßgeschneiderte Kryptolizenz (oder andere bestehende Lizenzierungsrahmen, wie das Australian Markets License System). 

Das Papier schlägt vor, dass die Lizenzierung an eine Reihe „finanzierter Funktionen“ gebunden wäre (z. B. Token-Handel, Staking, Tokenisierung und tokenbasierte Kapitalbeschaffung). Der Austausch ohne Verwahrung scheint in den Geltungsbereich der neuen Vorschläge zu fallen.

Plattformen für digitale Vermögenswerte mit Vermögenswerten über einem bestimmten Schwellenwert müssten über eine AFS-Lizenz verfügen und die allgemeinen Verpflichtungen der Finanzdienstleistungsgesetze erfüllen. Für bestimmte Tätigkeiten würden zusätzliche maßgeschneiderte Pflichten gelten, etwa die Verpflichtung, Offenlegungsdokumente an Privatkunden auszuhändigen, und die Forderung nach Standardverträgen, die Mindeststandards für bestimmte Aufgaben erfüllen.

Die Mindeststandards für die Verwahrung digitaler Vermögenswerte würden weitgehend denen entsprechen, die derzeit für traditionelle Verwahrungsanbieter gelten. Dazu gehören Mindesterwartungen an die Organisationsstruktur, die Personalausstattung sowie die Kapazität und Ressourcen zur Durchführung zentraler Verwaltungstätigkeiten. Entscheidend ist, dass digitale Vermögenswerte ausdrücklich treuhänderisch für Kunden verwaltet werden müssen, was ein wichtiges Maß an Schutz für Verbraucher darstellt. Auch für den Schutz der verwahrten Kryptowährungen werden technische Standards festgelegt.

Diejenigen, die Dienstleistungen in Transaktionsfunktionen erbringen, müssen außerdem Mindeststandards erfüllen, die (unter anderem) die Entscheidungsunabhängigkeit des Vermögenseigentümers und die Einhaltung der Gesetze zu Marktverfehlungen betreffen.

Das Papier bittet die Industrie um Antworten auf die Konsultationsfragen bis zum 1. Dezember 2023.

Bleiben Sie auf dem Laufenden, während wir diese wichtige Entwicklung verfolgen.

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